Gadollaweg 26 - 8055 Graz

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Sämtliche Fotos und Texte auf dieser und den übrigen Internet Seiten dieser Homepage sind nach

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(Team für Mode & Event Team) geschützt. Die unerlaubte digitale oder anderweitige

Vervielfältigung, insbesondere zu gewerblichen Zwecken, kann zu Schadenersatzforderungen

und strafrechtlicher Verfolgung führen.

 

Geschäftsbedingungen:

TEAM:

Bezüglich Preis und Termin der Veranstaltung ist unsere Auftragsbestätigung bzw.

Ihre schriftliche Buchung maßgebend

Der Kostenaufwand muss nach Ende der Veranstaltung in bar beglichen werden.

Verpflegung und Getränke sind kostenlos bereit zu stellen.

Die Stornogebühr beträgt bis 3 Wochen vor Termin der Veranstaltung 50%  des Gesamtbetrages,

danach 100%. Bei Freiluftveranstaltungen fällt bei telefonischer Absage

(Umwelteinflüsse z.B. Regen, Überschwemmungen, Hagel, Schneefall, Erdbeben...etc. )

vor Abfahrt in Graz keine Stornogebühr an. Sobald das Team  Graz verlassen hat,

und bei Absage vor Ort, fallen 100% des Gesamtbetrages an. Die Stornierung kann nur schriftlich erfolgen.

Mündliche Vereinbarungen und sonstige Nebenabreden  sind nur

wirksam, wenn diese von uns bestätigt wurden.    Gerichtsstand ist Graz

TECHNIK:

Der Veranstalter verpflichtet sich zu folgendem:

 

Direkt hinter oder neben der Bühne, nicht weiter als 10 m von der Bühne, .....

getrennt abgesicherte Kraftstromanschlüsse

(3 mal .... Ampere Eurosteckdose  samt Nullleiter 5 - polig )zu stellen.

Ein mit der elektrischen Installation des Veranstaltungsorts vertrauter Fachmann

 hat vom vereinbarten Zeitpunkt der Ankunft des Equipments

bis zum Ende der Veranstaltung anwesend zu sein.

 

Der Veranstalter selbst oder ein von ihm bevollmächtigter, Entscheidungsberechtigter

Vertreter hat vom vereinbarten

Eintreffen des Equipments bis zum beendeten Verladen desselben anwesend zu sein.

 

Sollten durch Schuld des Veranstalters (Versäumnis des Ordnerdienstes,

nicht den Vorschriften entsprechende Installationen,

aber auch Regen und Nässe, u.ä.) Schäden am Equipment entstehen,

so haftet der Veranstalter für den Schaden.

 

Sollten während der Veranstaltung noch andere Künstler die selbe Bühne und eventuell

auch P.A. und Lichtanlage benützen wollen,so sind gesonderte vertragliche Vereinbarungen zu treffen.

 

Die Bühne sowie der Technikplatz sind bei Freiluftveranstaltungen völlig zu überdachen,

sodass bei einem eventuellen Schlechtwetter sämtliche technischen Geräte zur

Gänze vor Regen und Nässe geschützt sind. Bei Wind können wir denn Aufbau von 

Dekoelementen oder Leinwänden  nicht garantieren 

 

Bei Stiegenaufgängen oder Wege über 30 Meter: Vom vereinbarten Zeitpunkt der Ankunft des

Equipments bis zum Ende des vollständigen Verladens desselben mindestens

2 kräftige Hilfskräfte, nüchtern, für Verlade-, Träger-, Aufstell- und sonstige Hilfsdienste zur Verfügung zu stellen.

Sollten nicht mindestens 2 akzeptable Hilfskräfte während der

oben genannten Zeit zur Verfügung stehen, so hat der Veranstalter pro fehlender Hilfskraft

eine Konventionalstrafe von € 150.- zu bezahlen.

Gerichtsstand ist Graz