GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Team für Mode & Event

Stand: 01/2018

Die nachfolgenden Bestimmungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen der Modell- Eventagentur und den Models/Künstlern….. oder den jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende oder ergänzende Vereinbarungen getroffen wurden.

1.0 GRUNDLAGEN

2.0 BUCHUNGSBESTIMMUNGEN

3.0 ANNULIERUNG

4.0 ARBEITSBESTIMMUNGEN

5.0 REKLAMATIONEN / HAFTUNG

6.0 NUTZUNG U. WIEDERGABERECHTE

7.0 INNENVERHÄLTNIS

8.0 FOTORECHTE > VERÖFFENTLICHUNGSRECHTE > URHEBERRECHT

9.0 MODELHONORAR

10.0 RECHNUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNG und VERZUGSZINSEN

11.0 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

12.0 ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND


1.0 GRUNDLAGEN

Die vorliegenden AGBs gelten insbesondere für Dienstleistungen der Agentur bei Vermittlungen von

1. Fotomodels / Mannequins / Dressmann / Künstler / Musikgruppen / Lieferanten Moderatoren / Komparsen / Kinder sowie Komparsen für Dreharbeiten / Visagisten / Stylisten oder Food Stylisten…….

2. Casting und Ausbildung von Fotomodels

3. Organisation von Veranstaltungen wie Modenschauen / Produktshows / Ausstellungen / Firmenfeiern usw.

2.0 BUCHUNGSBESTIMMUNGEN

2.1 Allgemeine Buchungsbestimmungen

Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Der Kunde ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Ablauf der Buchung sowie deren Bezahlung. Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des Models/Künstlers ab. Der Kunde schuldet der Agentur die Vermittlungsprovision. Diese ist Bestandteil der in der Buchungsbestätigung genannten Honorarsumme. Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Model/Künstler/Lieferant mit dem Provisionsanspruch der Agentur zu verrechnen, oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Model/Künstler/Lieferant kommt auf Vermittlung der Agentur, jedoch ohne diese als Vertragspartei, direkt zwischen dem Kunden und dem Model/Künstler/Lieferant zustande. Die Agentur erlaubt Buchungen nur im Einklang mit den österreichischen und europäischen Gesetzen. Der Kunde verpflichtet sich, dass er die vermittelte Person nur im Rahmen von Einsätzen engagiert, die in keiner Weise gegen Recht und Ordnung verstoßen. Der Kunde verpflichtet sich die Privatsphäre des Model/Künstler/Lieferanten zu respektieren und zu schützen. Dem Kunden ist es untersagt, persönliche Daten, Adressen oder Telefonnummern der Model/Künstler/Lieferanten oder anderen vermittelten Personen von der Agentur in irgendeiner Form zu speichern oder an Dritte weiterzugeben. Die Kontaktaufnahme zum Model/Künstler/Lieferant (oder anderen vermittelten Personen) und Verhandlungen zwischen dem Kunden und dem Model/Künstler/Lieferant (oder anderen vermittelten Personen) müssen ausschließlich über die Agentur erfolgen.


2.2 Leistungsumfang, Fremdleistungen, Beauftragung Dritter
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der

Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Einbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungshilfe“).

2.3 Optionen

Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens zwei Werktage (bis 18.00 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Auf-forderung durch die Agentur eine Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt europäische Zeitrechnung. Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Rangfolge auf.

2.4 Festbuchungen

Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Kunden durch die Agentur unverzüglich schriftlich zu bestätigen unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten.

2.5 Wetterbuchungen

Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort der vermittelten Person möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Wenn nicht anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen. Liegen die Wetterbedingungen nicht vor, oder ist die Wetterlage unklar, kann der Kunde die Buchung gegenüber der Agentur bis spätestens 2 Stunden vor dem geplanten Arbeitsbeginn absagen. Sofern kein Ersatztermin genannt wird, beträgt das Ausfallhonorar 100 % des vereinbarten Gesamthonorars. Anfallende Umbuchungsgebühren, Spesen und Reisekosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.

2.6 Folgebuchungen
Der Kunde schuldet die Provision auch für Folgebuchungen, solange das Model/Künstler/Lieferant sich von der Agentur vertreten lässt. Der Kunde verpflichtet sich, Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur zu unterlassen. Nimmt der Kunde mit einem Model/Künstler/Lieferant Kontakt auf, von dem er in irgendeiner Form (insbesondere Homepage, Korrespondenz oder anderem Informationsmaterial) durch die Agentur erfahren hat, kommen diese AGB unmittelbar und vollinhaltlich zur Anwendung. In diesem Falle sind insbesondere die entsprechenden Provisionen und Dienstleistungsgebühren zur Zahlung fällig.

3.0 ANNULIERUNG

Die hier angeführten Stornierungsmöglichkeiten gelten nur für die Model/Künstler/Lieferant -Vermittlung. Eine Festbuchung kann aus einem wichtigen Grund annulliert werden. Eine Annullierung bedarf immer der schriftlichen Form. Allfällige Schadenersatzforderungen seitens der Agentur bleiben vorbehalten. Der Stornierende muss seine Begründung dokumentieren und hat dem Betroffenen folgende Zahlung zu leisten:

5 Werktage vor dem vereinbarten Termin 25% der Auftragssumme
4-3 Werktage vor dem vereinbarten Termin 50% der Auftragssumme
1-2 Werktage vor dem vereinbarten Termin 100% der Auftragssumme

Erfolgt die Annullierung durch das Model/Künstler/Lieferant, wird sich die Agentur nach besten Kräften bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden. Die Agentur haftet nicht für die durch die Annullierung entstandenen Kosten. Aufgewendete Leistungen, insbesondere Leistungen Dritter, sind, sofern nicht annullierbar, vom Kunden zu begleichen

4.0 ARBEITSBESTIMMUNGEN
4.1 Arbeitszeit (Shootings)

Model/Künstler/Lieferant können tage-, halbtage- oder stundenweise gebucht werden. Bei Tagesbuchungen beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei Halbtagesbuchungen beträgt sie 4 Stunden. Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Model/Künstler/Lieferant am vereinbarten Arbeitsort zur vereinbarten Zeit. Die Zeit für die Vorbereitung auf den Auftrag (Make up, Hairstyling, Anprobe usw.) gilt als Arbeitszeit. Angemessene Pausen sind durch den Kunden einzuplanen.

Das vereinbarte Honorar für eine Tages- oder Halbtagesbuchung muss auch dann ausbezahlt werden, wenn nicht die volle Zeit beansprucht wurde. Leistet das Model/Künstler/Lieferant Überstunden, so werden diese gemäß dem vereinbarten Stundensatz zusätzlich in Rechnung gestellt. Angebrochene Stunden werden dabei auf die nächste halbe Stunde aufgerundet.

4.2 Sicherheit / Risikoaufnahmen

Der Kunde verpflichtet sich, alle nützlichen Vorkehrungen zu treffen, um Unfälle zu vermeiden, sowie das Leben und die Gesundheit des Model/Künstler/Lieferant zu schützen. Er verpflichtet sich, die einschlägigen Gesetze und Verordnungen sowie alle maßgeblichen Richtlinien einzuhalten. Bei besonders risikoreichen Einsätzen hat der Kunde eine entsprechende Risiko-Versicherung für das Model/Künstler/Lieferant abzuschließen. Hat der Kunde der Agentur bei der Buchung das einzugehende Risiko nicht ausdrücklich mitgeteilt, ist das Model/Künstler/Lieferanten berechtigt seine Leistung zu verweigern. In diesem Falle wird ein Ausfallshonorar von 75% des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.

4.3 Versicherungen / Sozialversicherungen

Sämtliche Versicherungen sind Sache des Kunden bzw. des Model/Künstler/Lieferanten. Die Agentur tritt als Vermittler zwischen Kunde und Model/Künstler/Lieferant auf und übernimmt als solche keinerlei Haftung. Die Verpflichtung zur Zahlung von anfallenden Steuern, Versicherungsbeiträgen und Sozialversicherungsabgaben übernimmt das Model/Künstler/Lieferant.

5.0 REKLAMATIONEN / HAFTUNG

5.1 Unfall / Krankheit / Nichterscheinen des Model/Künstler/Lieferanten

Bei Nichterscheinen oder Verspätung des Models infolge höherer Gewalt sind weder die Agentur noch das Model/Künstler/Lieferant haftbar.

Ist ein Model/Künstler/Lieferant wegen Krankheit oder Unfall verhindert, muss das Model gemäß des Model-Vermittlungs-Vertrages die Agentur unverzüglich benachrichtigen. Der entsprechende Nachweis der Krankheit/des Unfalls muss dem Kunden und der Agentur schriftlich erbracht werden (Arztzeugnis).

Versäumt es das Model/Künstler/Lieferant , die Agentur innerhalb einer angemessenen und zumutbaren Zeit zu benachrichtigen oder den Nachweis des Fernbleibens zu erbringen, hat es für den Schaden aufzukommen.

Die Agentur behält sich das Recht vor, das ausgefallene Model/Künstler/Lieferant durch ein anderes, gleichwertiges Model/Künstler/Lieferant zu ersetzen.

Bei nicht schuldhafter Verspätung des Model/Künstler/Lieferant (Unfälle ohne direkter Beteiligung, Flugabsage, Stau, Streik, höhere Gewalt allgemein, usw.) sowie für jenen Fall, dass die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrages durch Dritte behindert oder sogar zur Gänze unmöglich wird, kann das Model sowie die Agentur daraus nicht zur Rechenschaft herangezogen werden.

Ein glaubhafter und vollständiger Nachweis ist jedoch entsprechend dieser besonderen Ereignisse als Begründung und für die Dokumentation erforderlich.

5.2 Verspätung / Nichterscheinen des Models

Bei schuldhafter Verspätung des Model/Künstler/Lieferant (verschlafen, verpasster Zug oder Flugzeug etc.) hat das Model entsprechend länger zu arbeiten.

Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Model seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf Grundlage des Stundenhonorarsatzes.

Das Nichterscheinen oder verspätete Erscheinen des Model/Künstler/Lieferant ist der Agentur unverzüglich zu melden. Auch das Erkennen einer potentiellen Verspätung ist meldungspflichtig. Eine adäquate Beistellung eines Ersatzmodels zwecks Schadens-Minimierung ist zulässig. Das Model/Künstler/Lieferant hat für die aus der Verspätung resultierenden Kosten und Schäden aufzukommen. Die Agentur kann nicht haftbar gemacht werden.

5.3 Reklamation

Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und die Reklamations-gründe darzulegen. Es sind Polaroid-Fotos (Digitalaufnahmen) zum Nachweis der Reklamation zu erstellen. Sodann ist das Fotomodell ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden.

Für Hairstyling, Styling und Make-up ist das Fotomodell nicht verantwortlich. Bei begründeten Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden kann, entfällt jegliche Zahlungspflicht für

dieses Model einschließlich der Reisekosten. Werden mit dem Fotomodell dennoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche Reklamation.

6.0 NUTZUNG U. WIEDERGABERECHTE
6.1 Erstnutzung

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Model-Honorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden ein Jahr innerhalb eines Landes für das vereinbarte Produkt, den vereinbarten Verwendungszweck und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Wenn nicht anders vereinbart, beginnt die Jahresfrist mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens 2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen.

6.2 Weiternutzung

Jede weitergehende Nutzung, sei es für weitere Länder oder Jahre, insbesondere für Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos, Flyer, Broschüren, Kataloge, PR-Material, Internet und alle grafischen und alle digitalen Medien, sowie jede Nutzung des Modellnamens, bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung der Agentur.

Es besteht kein Anrecht auf Exklusivität des Model/Künstler/Lieferant ohne entsprechende schriftliche Vereinbarung. Solange nicht der volle Rechnungsbetrag bezahlt ist, gelten die vereinbarten Nutzungsrechte als nicht auf den Kunden oder Auftraggeber übertragen. Jedwede Nutzung des Materials ist damit unzulässig. Tests und Probeaufnahmen unentgeltlicher Foto-Aufnahmen dürfen nicht ungefragt veröffentlicht werden. Im Streitfalle gilt: volle Entschädigung des Models und der Agentur.

7.0 INNENVERHÄLTNIS

Das beauftragte Model/Künstler/Lieferant (Neue Selbständige) ist für sämtliche persönliche Abgaben wie Steuern und Sozialversicherbeiträge selbstverantwortlich. Es wird für den Zweck diverser Modelaufträge (Shootings, Video-Shootings, Shows) mit Ausnahme von Promotion-Jobs kein Dienstverhältnis geschlossen.

Folgende Vereinbarung gilt zwischen dem beauftragten Model und der Vermittlungsagentur

Team für Mode & Event

Die selbständige Auftragsannahme ist dem Model/Künstler/Lieferant unter folgender Voraussetzung nicht gestattet:

- von jenen Kunden oder Fotografen, die die Agentur beauftragt haben und das Model vermittelt wurde

- von Dritten Parteien, die im Zuge der Auftragserfüllung auf das Model Aufmerksam werden und es direkt kontaktieren, um es in weiterer Folge direkt beauftragen zu wollen

Im Fall des Zuwiderhandelns schuldet das Model/Künstler/Lieferant der Agentur die ausstehende Vermittlungsprovision aller Folgeaufträge in Höhe von 20% des ausbezahlten Honorars plus Umsatzsteuer.

Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Model/Künstler/Lieferant, zu beweisen, dass der vermittelte Kunde oder Fotograf vor der Erst-Beauftragung bereits bekannt gewesen ist. Dieser Umstand ist unverzüglich und noch vor Erfüllung des vermittelten Erst-Auftrages der Agentur Team für Mode & Event bekannt zu geben.

Die entgeltliche oder unentgeltliche Vermittlung inkl der Weitergabe relevanter Kontaktdaten anderer Models der Agentur Team für Mode & Event ist dem Model/Künstler/Lieferant zur Gänze untersagt. Die Geltendmachung etwaiger Schadenersatzansprüche bleibt vorbehalten.

Diese Vereinbarung gilt unwiderruflich während der gesamten aktiven oder passiven Zusammenarbeit und endet erst nach 3 Jahren, nachdem die Zusammenarbeit schriftlich seitens des Models beendet wurde.

8.0 FOTORECHTE > VERÖFFENTLICHUNGSRECHTE > URHEBERRECHT

Die von der Agentur verwendeten Fotos der jeweiligen Model/Künstler/Lieferant wurden zum Zweck der Veröffentlichung und des Marketings der Models von diesen unter folgenden Voraussetzungen zur Verfügung gestellt und übermittelt:

1. Das Innehaben der Veröffentlichungsrechte seitens des Models für Präsentationen im Internet sowie anderen Veröffentlichungen im Sinne des Marketings des Models.

2. Eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Model/Künstler/Lieferant und dem Fotografen betreffend des vollständigen Verzichts zur Nennung des Urhebers nach Paragraph §20 UrhG.

3. Die uneingeschränkte Zustimmung für eine optimierte Implementierung der Fotos, gebunden an das vorgegebene allgemeine Layout der Webpage von Model/Künstler/Lieferant .

4. Die uneingeschränkte Zustimmung, etwaige Copyright-Symbole und/oder Logos entfernen und die Bilder beschneiden zu dürfen.

8.1 Veröffentlichungsrechte von Fotos aus Auftragsarbeiten

Die Übermittlung oder das Zurverfügungstellen jenes Fotomaterials, dass aus Auftragsarbeiten entstanden ist, durch den Kunden (Auftraggeber), durch den ausführenden Fotografen oder durch die verantwortliche Werbeagentur an die Agentur TfM Models bevollmächtigt diese, das Fotomaterial für Marketing strategische Maßnahmen als Referenzmaterial zum einem für das Model oder für die Agentur zu nutzen.

Dieses Nutzungsrecht beinhaltet auch die uneingeschränkte Zustimmung das Foto für eine optimierte Darstellung geringfügig verändern oder beschneiden zu dürfen.

9.0 MODELHONORAR

Das Modellhonorar für ein Shooting umfasst das Tageshonorar und das Entgelt für Nutzungsrechte zzgl. anfallender MwSt. Die Bezahlung des Modellhonorars (einschließlich Spesen) hat nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist wird ein Verzugszinssatz von 13 % plus Spesen verrechnet. Modetarif: Hierzu zählen sämtliche Aufnahmen von Bekleidung und zur Mode gehörige Accessoires (Nachtwäsche, Schmuck, Strümpfe, Schuhe, Frisuren, Brillen etc.), die in Verbindung mit Mode gestaltet werden, soweit es sich nicht um Werbung handelt.

Sonderhonorar: Miederwaren, Tagwäsche, Akt, Konsumgüterwerbung, Werbung mit Aufnahmen zum Modetarif und Werbefilme bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Halbtags und Stundenbuchungen: Das Fotomodellhonorar bei Halbtagsbuchungen beträgt bei am Arbeitsort

ansässigen Fotomodellen mindestens 60 % des Tageshonorars. Halbtagsbuchungen von anreisenden Fotomodellen und Stundenbuchungen bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung.

9.1 Reisetageersatz

Die An- und Abreise des Model/Künstler/Lieferant zum und vom Arbeitsort wird nur vergütet, wenn sie ganz oder teilweise während der üblichen Arbeitszeit von Models erfolgt.

Der Reisetageersatz beträgt:
bis zu 2 Arbeitstage: 1 Tageshonorar,
bis zu 4 Arbeitstage: 1/2 Tageshonorar,
ab 5 Arbeitstage: kein Reisetageersatz, es sei denn, die An- bzw. Abreise erstreckt sich über einen ganzen Arbeitstag.

9.2 Reisespesen

Bei am Arbeitsort ansässiger oder wohnhafter Model/Künstler/Lieferant werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht erstattet. Taxikosten werden nur nach Absprache und eigens getroffener Vereinbarung erstattet. Die entstandenen Reise- Verpflegungs- und Übernachtungs- kosten des beauftragen Models sind immer vom Kunden zu tragen, es sein denn es ist etwas anderes vereinbar worden. Die Erstattung erfolgt entweder pauschal nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag oder gegen Vorlage der Belege.

Ist das Model/Künstler/Lieferant für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig, so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend aufzuteilen. Bei Anreise mit eigenem KFZ wird lt. gesetzlichem KM Geld abgerechnet, es sei denn es wurde etwas anders vereinbart.

10.0 RECHNUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNG und VERZUGSZINSEN

Sofern kein explizites Zahlungsziel vereinbart wurde, ist der ausgewiesene Rechnungsbetrag binnen 7 Tagen ab Rechnungseingang ohne jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen.

Die Rechnungslegung erfolgt ausschließlich und ausnahmslos per Email.

Der Auftraggeber verzichtet auf eine postalische Zusendung der Rechnung und hat empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche elektronische Zusendungen der Rechnung per E-Mail ordnungsgemäß an die vom Auftraggeber bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend zu adaptieren. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben (z. B.: Abwesenheitsnotiz) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen.

Die Gebühr für eine explizit vom Auftraggeber verlangte analoge Verrechnung per Postzustellung beträgt zuzüglich zu dem vereinbarten Honorar €8,- (netto). Das Risiko des Postwegs gerichtlicher Eingaben (Klagen, Exekutionsanträge) gehen zu Lasten des Vertragspartners. Verweigert der Vertragspartner (Auftraggeber) die Annahme wegen mangelhafter Erfüllung oder macht er Gewährleistungsansprüche geltend, ist das Honorar gleichwohl zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren.

11.0 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, Fotomodelle während der Arbeitszeit zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.

2. Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch die etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.

3. Die Agentur schließt Vereinbarungen ausschließlich unter Zugrundelegung
ihrer eigenen AGB´s ab.

4. Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen, Agentur, Kunde und Fotomodell, findet österreichisches Recht Anwendung.

12.0 ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur in Graz. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenen Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart

Team für Mode & Event
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