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Gadollaweg 26 - 8055 Graz
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COPYRIGHTS/BENUTZUNGSRECHTE:
Sämtliche Fotos und Texte auf dieser und den übrigen Internet Seiten dieser
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EU Urheberrechtsgesetzen zugunsten des
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(Team für Mode & Event Team) geschützt. Die
unerlaubte digitale oder anderweitige
Vervielfältigung, insbesondere
zu gewerblichen Zwecken, kann zu Schadenersatzforderungen
und
strafrechtlicher Verfolgung führen.
Geschäftsbedingungen:
TEAM:
Bezüglich Preis und Termin der Veranstaltung ist
unsere Auftragsbestätigung bzw.
Ihre schriftliche Buchung maßgebend
Der Kostenaufwand muss nach
Ende der Veranstaltung in bar beglichen werden.
Verpflegung und Getränke sind
kostenlos bereit zu stellen.
Die Stornogebühr beträgt bis 3 Wochen vor Termin
der Veranstaltung 50% des Gesamtbetrages,
danach 100%.
Bei Freiluftveranstaltungen fällt bei
telefonischer Absage
(Umwelteinflüsse z.B.
Regen, Überschwemmungen, Hagel, Schneefall, Erdbeben...etc. )
vor Abfahrt in
Graz keine Stornogebühr an. Sobald das Team Graz verlassen hat,
und bei Absage vor Ort,
fallen 100% des Gesamtbetrages an.
Die Stornierung kann nur schriftlich erfolgen.
Mündliche Vereinbarungen und sonstige Nebenabreden sind nur
wirksam, wenn
diese von uns bestätigt wurden. Gerichtsstand ist Graz
TECHNIK:
Der Veranstalter verpflichtet sich zu folgendem:
Direkt hinter oder neben der
Bühne, nicht weiter als 10 m von der Bühne, .....
getrennt abgesicherte Kraftstromanschlüsse
(3 mal ....
Ampere Eurosteckdose samt Nullleiter 5
- polig )zu stellen.
Ein mit der elektrischen Installation des
Veranstaltungsorts vertrauter Fachmann
hat vom vereinbarten Zeitpunkt der
Ankunft des Equipments
bis zum Ende der Veranstaltung anwesend zu sein.
Der Veranstalter selbst oder ein
von ihm bevollmächtigter, Entscheidungsberechtigter
Vertreter hat vom
vereinbarten
Eintreffen des Equipments bis zum
beendeten Verladen desselben anwesend zu sein.
Sollten durch Schuld des
Veranstalters (Versäumnis des Ordnerdienstes,
nicht den Vorschriften
entsprechende Installationen,
aber auch Regen und Nässe, u.ä.) Schäden am Equipment
entstehen,
so haftet der Veranstalter für den Schaden.
Sollten während der Veranstaltung
noch andere Künstler die selbe Bühne und eventuell
auch P.A. und Lichtanlage benützen wollen,so sind gesonderte
vertragliche Vereinbarungen zu treffen.
Die Bühne sowie der Technikplatz sind bei Freiluftveranstaltungen völlig zu
überdachen,
sodass bei einem eventuellen Schlechtwetter sämtliche technischen
Geräte zur
Gänze vor Regen und Nässe geschützt sind. Bei Wind können wir denn
Aufbau von
Dekoelementen oder Leinwänden nicht garantieren
Bei Stiegenaufgängen oder Wege über 30 Meter: Vom vereinbarten Zeitpunkt
der Ankunft des
Equipments bis zum Ende des vollständigen Verladens desselben
mindestens
2 kräftige Hilfskräfte,
nüchtern, für Verlade-, Träger-, Aufstell- und sonstige Hilfsdienste zur
Verfügung zu stellen.
Sollten nicht mindestens 2
akzeptable Hilfskräfte während der
oben genannten Zeit zur Verfügung
stehen, so hat der Veranstalter pro fehlender Hilfskraft
eine Konventionalstrafe
von € 150.- zu
bezahlen.
Gerichtsstand ist Graz
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